KaBaKa Innovations
Inhaber: Kenneth Aron Ballen Kallmann
Stand: 2026
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Leistungen von KaBaKa Innovations, insbesondere in den Bereichen Webentwicklung, Softwareentwicklung, IT-Dienstleistungen, Beratung sowie Medien- und Contentproduktion.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, KaBaKa Innovations stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Grundlage der Zusammenarbeit ist das jeweilige Angebot von KaBaKa Innovations.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Angebotsannahme, Beauftragung per E-Mail oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem vereinbarten Angebot.
(1) Änderungswünsche, Erweiterungen, zusätzliche Funktionen oder Designanpassungen nach Angebotsannahme stellen keine ursprüngliche Leistung dar und werden gesondert vergütet.
(2) Verzögert sich die Umsetzung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Materialien, Zugänge und Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass übermittelte Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten von KaBaKa Innovations.
(1) KaBaKa Innovations bleibt Urheber aller erbrachten Leistungen (z. B. Quellcode, Designs, Konzepte, Layouts).
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht an der finalen Leistung erst nach vollständiger Bezahlung.
(3) Rohdaten, Projektdateien, interne Tools, unkompilierter Code oder Entwurfsdateien bleiben Eigentum von KaBaKa Innovations, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
(2) Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen über 600 € kann KaBaKa Innovations Abschlagszahlungen verlangen.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte an der Leistung bei KaBaKa Innovations.
(1) Nach Übergabe der Leistung hat der Auftraggeber 7 Kalendertage Zeit, wesentliche Mängel schriftlich anzuzeigen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Nach Abnahme gewünschte Änderungen oder Erweiterungen sind kostenpflichtig.
(1) KaBaKa Innovations behebt Mängel, die im eigenen Verantwortungsbereich liegen, innerhalb angemessener Frist.
(2) Keine Gewährleistung besteht für Fehler oder Einschränkungen, die durch Drittanbieter, Plugins, Hosting, externe Software oder unsachgemäße Nutzung entstehen.
(3) Funktionsgarantien für Systeme Dritter (z. B. Google, CMS, APIs, Plattformen) sind ausgeschlossen.
(1) KaBaKa Innovations haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KaBaKa Innovations nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Für Datenverlust, Sicherheitslücken oder Ausfälle durch Drittanbieter haftet KaBaKa Innovations nicht, sofern kein gesonderter Wartungs- oder Sicherungsvertrag besteht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung von KaBaKa Innovations zu entnehmen.
Vertrauliche Inhalte des Auftraggebers werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht.
KaBaKa Innovations ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu nutzen, insbesondere durch:
– Nennung des Auftraggebers,
– Verwendung von Logos, Screenshots oder Projektabbildungen,
– Darstellung von Leistungen in Portfolio, Website oder Präsentationen.
Dies gilt nur, sofern keine berechtigten oder schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen (Opt-out).
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Steinhagen, sofern gesetzlich zulässig.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.